Allgemeine Mietbedingungen
Allgemeines und Vertragsschluss
Ein verbindlicher Vertrag ist erst nach fristgerechtem Eingang der Anzahlung (spätestens 7 Tage nach Reservierung) geschlossen. Erfolgt kein Eingang der Anzahlung wird der reservierte Zeitraum für andere Buchungen wieder freigegeben.
Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer vermietet und darf nur von den bei der Buchung angegebenen Personen (höchstens 4 Personen inklusive Kinder) belegt werden.
Die buchende Person (Mieter) muss selbst anreisen.
Abweichungen bedürfen der vorherigen Absprache.
Die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung bei der Braunlage Tourismus GmbH durch die Vermieter.
Die dafür erforderlichen Daten werden den Vermietern über ein Online-Check-in-Formular durch den Mieter verschlüsselt übermittelt.
Mietpreis und Nebenkosten
Im Mietpreis sind pauschal berechnete Nebenkosten für elektrischen Strom, Heizung und Wasser enthalten.
Die Kosten für die Endreinigung werden zusätzlich berechnet.
Für einen mitgebrachten Hund wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr berechnet.
Die Reinigungskosten sind auf einen normalen, haushaltsüblichen Reinigungsaufwand kalkuliert. Verlässt der Mieter die Wohnung ist einem über das normale Maß hinausgehenden verschmutzten oder unordentlichen Zustand, behalten wir uns vor, Mehrkosten vom Mieter nachzufordern (siehe Punkt "Pflichten des Mieters").
Für jede anreisende Person fällt pro Buchung einmalig eine Wäschepauschale in Höhe von 18,00 € an. Sie beinhaltet ein normales Handtuch, ein Duschtuch sowie die Bettwäsche.
Die verpflichtend zu zahlende Kurtaxe/der Gästebeitrag der Braunlage Tourismus GmbH beträgt aktuell pro Person (ab 18 Jahre) pro Nacht 3,00 €. Der Betrag wird durch die Vermieter eingezogen und abgeführt.
Im Buchungsformular wird das Wäschepaket, die Kurtaxe sowie der optionale Hundeaufschlag unter "Zusatzoption" zusammengefasst aufgeführt.
Zahlungsbedingungen
Nach der Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtmietpreises zu leisten.
Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb dieser Frist, wird die Reservierung durch die Vermieter aufgehoben und für andere Buchungen freigegeben.
Die Restzahlung (70 %) muss spätestens 30 Tage vor Mietbeginn auf dem angegebenen Konto eingehen.
Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine vollständige Zahlung, behalten sich die Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und den reservierten Zeitraum für andere Buchungen wieder freizugeben.
In diesem Fall wird die geleistete Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 25 € zurückerstattet.
Mietdauer / Inventar
Am Anreisetag stellen die Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 11:00 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand verlassen. Der Mieter hat ebenfalls benutztes Geschirr zu spülen und Mülleimer zu leeren.
Tierhaltung
Das Mitbringen eines Hundes ist nach Anmeldung und Zahlung der zusätzlichen Gebühr gestattet.
Der Hund darf zu keiner Zeit unbeaufsichtigt in der Wohnung gelassen werden.
Möbel (Sofa, Sessel, Bett etc.) sind gegebenenfalls mit geeigneten Decken/Überwürfen vor übermäßiger Verschmutzung durch den Hund zu schützen.
Bei mehreren Hunden oder anderen Tierarten ist eine separate Genehmigung der Vermieter erforderlich.
Katzen sind grundsätzlich nicht gestattet.
Stornierung durch den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Bei Stornierung
bis 31 Tage vor Mietbeginn: Die Anzahlung wird abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 25 € zurückerstattet.
ab 30 Tage vor Mietbeginn: Eine Rückerstattung ist nicht mehr möglich. Es findet keine Nachforderung statt.
Aufenthaltsabbruch
Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthalts besteht kein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Rücktritt vom Vertrag durch die Vermieter & Haftungsausschluss
Die Vermieter behalten sich das Recht vor, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn außergewöhnliche Umstände dies erforderlich machen. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen), unvorhersehbarer Schäden an der Unterkunft (z.B. durch Vandalismus oder technische Defekte) oder sonstiger Umstände, die die Nutzung der Ferienwohnung unmöglich machen oder stark einschränken.
In diesem Fall erfolgt eine vollständige Erstattung aller bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Vermieter beruhen.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, korrekte Angaben zu den anreisenden Personen und gegebenenfalls mitreisender Tiere zu machen.
Er verpflichtet sich außerdem das Mietobjekt und das Inventar äußerst pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen, den Mieträumen oder am Gebäude sowie den dazugehörigen Anlagen sind von dem Mieter zu ersetzen, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden sind.
Das Umstellen der Möbel - insbesondere des Sofas - ist nicht gestattet, da der Fußboden dadurch beschädigt wird.
Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Aufnahme nicht angemeldeter Personen, Störung des Hausfriedens kann der Vertrag fristlos durch die Vermieter gekündigt werden. Eine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt in dem Fall nicht.
Der Mieter ist verpflichtet, die Einrichtung auf Vollständigkeit und Gebrauchsfähigkeit bei Ankunft zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter in geeigneter Form zu melden. Dies gilt auch für auftretende Schäden während der Mietzeit.
Der Mieter hat die Ferienwohnung bei Abreise in dem Zustand zu verlassen, wie er sie auch vorgefunden hat.
Dazu zählt insbesondere
- das Leeren der Mülleimer,
- benutztes Geschirr ist zu spülen und in die Schränke zu räumen,
- benutzte Hundeutensilien sind zurück in den Schrank zu legen,
- benutzte Polsterauflagen der Gartenmöbel sind zurück in die Gartenbox zu legen,
- die Markise muss eingefahren werden,
- der Haustürschlüssel muss zurück in die Schlüsselbox gelegt werden.
Rechtswahl & Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohnsitz der Vermieter.
